Ein Anbieter verspricht Neukunden eine kostenlosen Domain. Und das auch noch werbefrei. So weit, so gut. Schade nur, dass in Wirklichkeit Gebühren in Höhe von 25 € anfallen und die versprochene Werbefreiheit für gerade einmal drei Jahre gültig ist. Von einigen unüblichen AGB-Klauseln mal ganz zu schweigen.
Wer austeilen kann, muss auch einstecken können. Und wer ein wettbewerbswidriges Angebot an den Start bringt, muss bereit sein, die Konsequenzen zu tragen. Die sich dann eben in Form einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung darstellen. Denn fairer Wettbewerb kann nur dann funktionieren, wenn sich auch alle an die Regeln halten.





