Ein Kunde hat sich im Februar 2009 gemeldet: Den von ihm seit 2004 genutzte VirtualServer-Tarif habe er nie bestellt, sondern habe mit seinen acht Domains eigentlich den MyMail-Tarif nutzen gewollt. Die Rechnungen für den VirtualServer wurden jedoch bisher und für immerhin fast fünf immer ohne Beanstandung bezahlt. Sehr verwunderlich also, das Ganze.
Dennoch haben wir ihm als Einzelfallentscheidung und aus Kulanz angeboten, rückwirkend für jede der acht Domainnamen einen MyMail-Tarif nachzuberechnen (da im MyMail-Tarif nur eine Domain gehostet werden konnte bis zur aktuellen Tarifreform und er somit hätte acht MyMail Tarife bestellen müssen) und dafür die gesamten berechneten VirtualServer-Gebühren zu erstatten. Dabei ging es unterm Strich um eine Erstattung von über 800 €. Einzige Bedingung: Ein Schreiben, in dem er bestätigt, niemals den Tarif VirtualServer bestellt und gewollt zu haben, sondern statt dessen den Tarif MyMail.
Gehört haben wir daraufin nichts mehr. Bis jetzt. Auch den Tarif hat er unverändert weiter genutzt.
Nun liegt immerhin - mehr als acht Monate später leicht verspätet – das erbetene Schreiben vor. Natürlich lassen wir den Kunden nun nicht auch so lange warten. Die Gutschrift wurde vielmehr bereits erstellt und wird morgen überwiesen. Die VirtualServer-Nutzung zwischen 07.08.2009 und 10.10.2009 (Datum der Umstellung auf einen neuen MyMail-Tarif) haben wir dabei jedoch nicht berücksichtigt. Immerhin hätte der Kunde längst (nämlich eben seit Februar 2009) reagieren und uns die zugesagte Erklärung übersenden können. Wer das nicht binnen 6 Monaten schafft, darf zumindest für den danach entstandenen Zeitraum die Gebühren bezahlen. Irgendwann ist ja auch mal Schluß
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