von Sara Veröffentlicht in Allgemein

Der aktuelle Entwurf des Jugendschutz-Medienstaatsvertrages sieht eine erhebliche Verschärfung der Haftung für Provider und Hoster vor. Details dazu auch bem Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur.

Die geplanten Maßnahmen lehnen wir ab.

  • Es erscheint undenkbar, Hoster und Zugangsprovider für jegliche Inhalte ihrer Kunden haftbar zu machen (und somit eine Vorabkontrolle etablieren zu wollen).
  • Die Forderung nach einer Sperrung ausländischer, nicht dem deutschen Jugendschutz entsprechenden Webseiten würde zu einem “Deutschlandnetz” führen, zumal auch eine Alterskennzeichnung jeder Webseite gefordert wird. Im Umkehrschluss ist somit anzunehmen, dass jede ausländische  Webseite ohne diese deutsche Altersklassifizierung (und welche z.B. US Website würde das schon machen?) für den Zugriff zu sperren wäre.
  • Auch die verschärften Haftungsregelungen bei Webseitenbetreibern für nutzergenerierte Inhalte (z.B. Forenpostings oder Blogkommentare) schießen über das Ziel hinaus und beeinträchtigen die freie Diskussionskultur alleine schon dadurch, dass sich jeder zweimal überlegen würde, ob er das z.B. mit einem Diskussionsforum pauschal einhergehende und unkalkulierbare Risiko wirklich in Kauf nehmen könnte.

Genauso wenig wie die Post für durch sie versendete Postsendungen haftet wenn sie vom illegalen Inhalt keine Kenntnis hatte, dürfen Einwahlprovider, Hoster und Seitenbetreiber pauschal für fremde (d.h. nicht von ihnen selbst erstellte) Inhalte (ihrer Kunden oder fremder Webseiten) in die Verantwortung gezogen werden können. Ansonsten werden am Ende irgendwann nur noch wenige genau verifizierte Nutzer  ihre vor Freischaltung jeweils aufwändig durch den haftenden Hoster geprüften Webseiten ins Netz stellen können. Und alleine schon der damit verbundene Aufwand und die somit hohen Kosten hätten den Ausschluss erhebliche Teile der heutigen Internetcommunity von der Möglichkeit zur aktiven (= nicht nur konsumierenden) Internetnutzung zur Folge. Mal ganz abgesehen von den kaum zu unterschätzenden und gravierenden Einschränkungen bei Blogs, Foren, usw.

[Edit: Die für diesen Beitrag angenommenen Grundlagen sind inzwischen z.T. überholt. Ein guter aktueller Stand findet sich zusammengefasst z.B. unter http://www.telemedicus.info/article/1694-Was-bringt-der-neue-JMStV.html bzw. unter http://ak-zensur.de/2010/01/25/jmstv-stellungnahme-ak-zensur-januar-2010.pdf. Beide Links sind für die Meinungsbildung interessant und lesenswert. 2010-04-30]

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von Sara Veröffentlicht in Allgemein

Der CCC ruft zur “Unterstützung der Petition gegen die ELENA-Datenberge” auf. Hintergründe zum ELENA-Verfahren finden sich u.a. in diesem Wikiepdia-Eintrag. Aufgrund der erhobenen Daten (darunter die Teilnahme an berechtigten Streiks sowie eventuell erhaltene arbeitsrechtliche Abmahnungen) ist das Verfahren sicherlich kritisch zu betrachten. Mal ganz abgesehen davon, dass da mal wieder eine weitere Datenbank entsteht die durch Arbeitgeber fleißig mit Daten gefüttert werden muss. Apropos Arbeitgeber: Uns könnte das aus betrieblicher Sicht ziemlich egal sein, da die Lohnbuchhaltung sowieso der Steuerberater macht. Dennoch stehen wir dem neuen Verfahren aufgrund der damit verbundenen Risiken und Nachteile für Arbeitnehmer negativ gegenüber.

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von Sara Veröffentlicht in Interna

Nachdem wir das Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz in Sachen Vorratsdatenspeicherung verloren haben, müssen wir diese nun umsetzen bzw. durch einen Dienstleister umsetzen lassen. Bisher ist noch keine Entscheidung gefallen, da aufgrund der Komplexität des Themas verschiedene Optionen zu prüfen sind und dies einige Zeit in Anspruch nimmt. Bereits jetzt zeichnet sich jedoch eine mögliche Richtung ab, wobei der machbare zeitliche Rahmen noch offen ist und wir mit einigen Monaten rechnen. So lange wir keine “Mondfristen” (frei nach: “Mondpreisen”) ansetzen, sollten dabei seitens der Bundesnetzagentur keine Schwierigkeiten auftreten. Das Hauptsacheverfahren läuft im Übrigen weiter, auch wenn wir dessen Ausgang natürlich durch die (nun in Folge des Gerichtsentscheides erforderliche) Umsetzung ersteinmal vorweg zu nehmen haben.