Strafanzeige wegen “Stalking, Betrug, Nötigung”

von Sara veröffentlicht am 3. Februar 2010, 07:38 Uhr

Ein Schuldner hat Strafanzeige gegen uns erstattet – wegen Stalking, Nötigung und Betrug. Denn immerhin hätten wir keine Leistung erbracht, dann auch noch Mahnungen gesendet und das Ganze am Ende an unsere Rechtsanwälte übergeben, die ihn trotz gegenteiliger Aufforderung weiterhin in Folge der offenen Posten kontaktiert hätten.

Wir müssen nun den Sachverhalt gegenüber der Staatsanwaltschaft darlegen und eine Stellungnahme abgeben. Am Ende ist das auch kein Problem, zumal der Vorgang sowieso direkt über unsere Anwälte läuft und die Vorwürfe unbegründet sind. Manche Schuldner scheinen zu meinen, sich unliebsamen Forderungen einfach mit der (ungerechtfertigten) Strafrechtskeule entledigen zu können. Es wäre nicht das erste Mal, dass dies am Ende zum Eigentor wird. Zumal wir uns nichts vorzuwerfen haben.

Strafanzeige mit Antwort (PDF)

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Kommentare & Trackbacks

Torben 3. Februar `10 08:12 Uhr

So etwas nenne ich einfach nur dreist und müsste wegen des Missbrauchs unserer Ordnungsbehörden belangt werden. Kein wunder das die STA`s etc. total überlastet sind und die schweren Fälle teilweise unzureichend bearbeitet werden.

Odde23 3. Februar `10 08:35 Uhr

Stellen Sie doch Ihrerseits ebenfalls Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs. Habe ich auch schon erfolgreich durchgezogen, bei zahlungsunwilligen Schuldnern. Das zieht meißt, da die Herren vorm Staatsanwalt dann doch Angst haben :-) .

Sven 3. Februar `10 08:51 Uhr

Wenn es nicht so viel Geld kosten würde – und Nerven – und Zeit – wäre es eigentlich schon wieder lustig was einem hinsichtlich zahlungsunwilligen Kunden im täglichen Leben so alles widerfährt.

Recht zu bekommen ist – viel Zeit vorausgesetzt – ist fast nie das Problem. Von der Hoffnung aber auch das Geld zu bekommen muss man sich leider allzu oft verabschieden.

Gerald 3. Februar `10 14:31 Uhr

Ich könnte wetten daß es derselbe aus dem anderen Beitrag im Blog ist ;) .
Was hier besonders ärgerlich ist. Auch wenn das Verfahren eingestellt wird, bleiben die Akten im “Speicher”. Nach ein paar Jahren darf man dann die Löschung beantragen…aber in Bayern geht das (absichtlich?) ein bischen langsam. Sollte man in der Zwischenzeit weitere Strafanzeigen bekommen werden sie nicht gelöscht.
Mir ging es nämlich ähnlich. Aus Wut daß ich jemanden angzeigt hatte weil er gegen mich körperlich tätig wurde, zeigte mich dieser einfach auch an, obwohl es von meiner Seite zu keiner Aktion gekommen war. Das Verfahren wurde eingestellt und nach 5 Jahren als ich mit Hilfe des Datenschutzbeauftragten Einsicht verlangte stand dieses Zeugs immer noch drin. Ich verlangte danach die sofortige Löschung und angeblich haben sie es dann gemacht – aber ich traue diesbezüglich keiner Behörde.

Michael 3. Februar `10 16:27 Uhr

Habe mir gerade das PDF angeschaut… das ist ja eine horrende Summe, um die es geht … ;-)

Odde23 3. Februar `10 16:44 Uhr

Gut möglich, dass es der Heini mit den 20 Euro pro Brief war :-) . Und 26 Euro Forderung ist schon eine beachtliche Summe – da muß man ja Jahre lang sparen um diese aufzuwenden :-) .