von Sara Veröffentlicht in Interna

In einer markenrechtlichen Angelegenheit ist der Verfahrensfortgang seit längerer Zeit offen. Nun hat uns ein Schreiben der zuständigen Stelle erreicht:

Die Entscheidung sei dort jetzt zur Entscheidung vorgelegt worden. Aufgrund zahlreicher, “vorrangiger” Vorgänge sei eine Terminangabe jedoch noch nicht möglich und es seit nicht vor Mitte 2011 imt einem Beschluss zu rechnen.

Geduld ist ja bekanntlich eine Tugend…

von Sara Veröffentlicht in Allgemein, Presse

Ein (durchaus nicht unbekannter) Reseller-Endkunde schreibt auf seiner von ihm betriebenen, redaktionellen Webseite im Rahmen einer journalistischen und an sich harmlosen Gesellschaftsberichterstattung sinngemäß:

Trotz stenger Einlasskontrolle hat Herr x die Veranstaltung besucht. Er wird nie eingeladen und richtet sich bei seinem Abendessen nach der Wirtschaftlichkeit.

Zumindest für uns als Außenstehende ist es völlig unverständlich, weshalb das LG München im Wege des Eilverfahrens und ohne Anhörung des Betroffenen binnen weniger Tage eine einstweilige Verfügung erlassen hat, die es dem Webseitenbetreiber untersagt, die o.g. und im journalistischen Kontext getätigte Aussage über den Verfügungsantragsteller zu verbreiten.

Jedenfalls ist uns nun diese (nicht gegen uns gerichtete) Verfügung vorgelegt worden; verbunden mit der Aufforderung, die Webseite zu sperren und den behaupteten Rechtsverstoß für die Zukunft zu unterbinden.

Das Ansinnen ist aus mehreren Gründen seltsam:

  • Erstens sind wir  nur bei offensichtlichen Rechtsverletzungen überhaupt im Rahmen der Mitstörerhaftung dazu verpflichtet, eine Sperrung vorzunehmen. Und offensichtlich ist der Fall hier nun wirklich nicht. Wobei eventuell der Umstand einer erlassenen Verfügung gegen den Seitenbetreiber entsprechend berücksichtigt werden muss. Dies wird unser Anwalt zu prüfen haben. Bis das Ergebnis vorliegt, passiert erst einmal – gar nichts.
  • Zweitens sollte eine Zustellung des Beschlusses bei dem in Deutschland ansässigen Webseitenbetreiber problemlos möglich sein und sich dadurch der Versuch, uns die Pistole auf die Brust zu setzen, erübrigen. Aber gut, versuchen kann man es ja.
  • Drittens trifft uns selbst im Falle einer vorliegenden Mitstörerhaftung nicht einfach pauschal die Pflicht, jeder zukünftigen Veröffentlichung der streitgegenständlichen Aussage auf irgendeiner bei uns gehosteten Domain zu verhindern.

Für uns wirft dieser Fall jedenfalls viele Fragen auf, die wir nun erst einmal anwaltlich klären lassen. Denn nach allem, was wir sehen können, liegt hier kein Verstoß durch den Reseller-Endkunden vor. Zumindest keine, die für uns ersichtlich ist und daher den Vorgang zu einem Fall für uns macht.

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von Sara Veröffentlicht in Interna

Wir haben heute ein Anwaltsschreiben erhalten (weil ein Kunde einer aufgrund offener Posten durch uns ausgesprochenen Kündigung  widersprechen lässt).

Mit Schreibmaschine getippt. Und Durchschlag.

Süüüß! So was sieht man heute ja sonst gar nicht mehr.

(Nein, der Brief wurde nicht schon vor 20 Jahren abgesendet und hat uns erst heute erreicht ;-) )

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von Sara Veröffentlicht in Interna

Ungewünschte Inhalte für Kunden aus dem Internet zu entfernen – dieses Ziel hat sich ein Unternehmen gesetzt, welches ihre Dienstleistung für rund 35 € pro Schreiben anbietet. Dazu sendet der Anbieter Formschreiben an z.B. Forenprovider und fordert diese auf, bestimmte Texte oder Seiten zu entfernen.

Zuletzt haben auch wir einige Schreiben dieser Firma erhalten. Darin wurden wir aufgefordert, Inhalte von Kundenwebseiten zu entfernen. Das Ansinnen haben wir zurückgewiesen, da wir als technischer Dienstleister für die nicht offensichtlich rechtswidrigen Inhalte nicht verantwortlich sind. Zudem waren die vorgebrachten Beschwerden zum Teil überhaupt nicht nachvollziehbar oder zutreffend.

Für uns ist das ein lästiger Mehraufwand. Und für den Auftraggeber aufgrund der 35 € ein teurer Spaß. Mit vermutlich geringem Nutzen. Zumindest, wenn man das so pauschal, fehlerhaft und ungenau wie dieser Dienstleister macht. Denn für manche Zwecke (z.B. bei unberechtigten Tatsachenbehauptungen) kann Unterstützung durch einen Fachmann durchaus sinnvoll sein. Wenn das kein Rechtsanwalt sein soll, empfiehlt sich aber zumindest eine genaue Auswahl, um einen seriösen Partner zu finden. Und keinen teuren Formbriefversender.

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von Sara Veröffentlicht in Interna, Na klar

Die örtliche Niederlassung einer Wirtschaftsauskunftei hat einen Reselleraccount bei uns. Darin befinden sich auch Domains Dritter. Nun hat unser Kunde für eine Domain einfach den Inhaber geändert – und obendrein aus unerfindlichen Gründen als Tech-C/Zone-C einen Wettbewerber von uns eingetragen. Vielleicht sollte ja der bisherige Inhaber in die Irre geführt werden. Aber wie auch immer:

Der Domaininhaber hat sich daraufhin bei der Vergabestelle beschwert; die Änderung sei ohne seine Zustimmung erfolgt und unser Kunde habe versucht, ihm seine – bisher eigene – Domain zu verkaufen. Wenn das zutrifft (was nicht wirklich verwunderlich wäre, nach dem was wir schon alles so erlebt haben), wäre das eine ganz schöne Sauerei.

Aber gut: Wir haben intensiv versucht, unseren Kunden zu erreichen um eine Stellungnahme und vor allem den Nachweis für die Zustimmung zur Änderung des Inhabers zu erhalten. Leider sind wir erfolglos geblieben und auch telefonisch meldet sich immer nur ein Callcenter, welches den (nie eingehaltenen) Rückruf verspricht.

Da unser Kunde gegenüber uns und wir gegenüber der Registry zum Nachweis solcher Vorgänge verpflichtet sind, wird die Änderung nun direkt durch die Vergabestelle rückgängig gemacht. Den Vertrag mit unserem Kunden haben wir (wenn auch fristgerecht) gekündigt. Das ist noch relativ milde, wie ein Auszug aus unseren Domainregistrierungsbedingungen beweist:

6. „Domain-Reseller“

6.1 Soweit eine Domain durch einen Kunden für einen Dritten, insbesondere einen Kunden des Kunden („Zweitkunde“) registriert ist, darf der Kunde Änderungen der Daten (“Whois-Daten”) dieser Domain – insbesondere auch die Übertragung der Domain – nur vornehmen, wenn dem Reseller ein schriftlicher Auftrag des Domaininhabers und/oder des administrativen Ansprechpartners der betreffenden Domain vorliegt. Dies gilt sowohl für einen Änderungsauftrag des Kunden den dieser im eigenen Namen vornimmt, als auch für einen Auftrag, den er dem Anbieter in Vertretung des Zweitkunden erteilt. Auf Anforderung des Anbieters hat der Reseller dem Anbieter zum Nachweis der Berechtigung unverzüglich den schriftlichen Auftrag vorzulegen.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 6.1 zur Zahlung einer Vertragsstrafe (Ziffer 13 der AGB des Anbieters) [Anm.: in Höhe von bis zu 5.100 €].

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von Sara Veröffentlicht in Interna

Heute wieder ein Fall, in der wir einen Vertrag fristgerecht und ordentlich gekündigt haben:

Eine Sekte, die sich selbst als Kirche bezeichnet und durch den Bundesverfassungsschutz beobachtet wird, hat bei uns einen Account eröffnet um darüber u.a. einen “Persönlichkeitstest” zu verbreiten und neue ”Mitglieder” zu finden.

Das ist einer der wenigen Fälle, in denen wir über die Möglichkeit zur freien Wahl des Vertragspartners froh sind. Denn wir möchten nicht mit denen zusammen arbeiten und als deren Provider agieren.  Wer selbst schon Bücher von Fachleuten, Berichte von Sektenbeauftragten oder Schilderungen Betroffener diesbezüglich gelesen hat, wird diese Entscheidung vielleicht verstehen.  Zumal es hier konkret um einen “Persönlichkeitstest” geht, der unmittelbar der Gewinnung neuer Sektenmitglieder dient.

Natürlich gelten das Grundgesetz und Dinge wie die Meinungsfreiheit auch für Gruppierungen, deren Meinung man expliziert nicht teil. Und daher kündigen wir auch nicht pauschal alle Seiten von Rechten/Linken/… oder suchen aktiv nach diesen. Wenn uns aber zufällig eine solche Seite auffällt oder uns eine Beschwerde erreicht, ist eine Einzelfallentscheidung durchaus im Rahmen des Vertretbaren. Denn zu einer engagierten Zivilgesellschaft zählt es auch, nicht einfach nur die Augen zu verschließen und wegzusehen, sondern im Rahmen der eigenen Möglichkeiten etwas zu tun.

Durch die Kündigung haben wir ja auf den ersten Blick nichts gewonnen: Wir haben weniger Umsatz und riskieren eine Menge Ärger mit der Sekte oder deren Anhängern.  Manchmal muss man das aber eben auch in Kauf nehmen, um das (nach bestem Wissen und Gewissen) Richtige zu tun.

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von Sara Veröffentlicht in Interna

Der AK Zensur (Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur) fragt in einem Blogbeitrag nach der Meinung von Providern zu den geplanten Änderungen des “JMStV”. Hier die Antworten von uns:

  • Wie bewerten Sie die (neuen) Regelungen des Staatsvertrages? Siehe unter http://blog.df.eu/2010/01/26/haftung-fur-provider-und-hoster/ [Edit: Das ist inzwischen etwas überholt, siehe in den Kommentaren. Aktueller Stand: http://www.telemedicus.info/article/1694-Was-bringt-der-neue-JMStV.html]
  • Werden Sie Ihren Kunden Hilfsmittel an die Hand geben, die Inhalte ihrer Webseiten zu bewerten und zu kennzeichnen? Ja, wir werden sicherlich z.B. Informationen zusammenstellen und Beispiele aufführen, anhand derer unsere Kunden die Bewertung und Kennzeichnung ihrer Webseite einfach(er) vornehmen können.
  • Werden Sie Ihre Kunden dabei unterstützen, die Möglichkeit der „Sendezeitbegrenzung“ umzusetzen, um Inhalte beispielsweise tagsüber automatisch zu löschen und Nachts zu aktivieren? Wenn die Sendezeitbegrenzung für unsere Kunden zum realistischen Thema werden sollte, werden wir uns da mit Sicherheit zeitnah eine Lösung einfallen lassen (z.B. “Zeige von 22 bis 6 Uhr bei Aufruf der Domain xyz.tld die Inhalte im Pfad /nacht und in der übrigen Zeit die Inhalte im Pfad /tag an”).
  • Wenn Sie eine Beschwerde über eine Jugendschutz-Verletzung erhalten, weil beispielsweise ein Inhalt eines Kunden nicht korrekt mit der Altersstufe „ab 12 Jahre“ gekennzeichnet ist, wie werden Sie dann vorgehen? Hier werden wir die Einschätzung unserer Anwälte abwarten müssen und uns an der aus rechtlicher Sicht sanft-möglichsten Vorgehensweise orientieren. Eine Kriminalisierung unserer Kunden darf es – bei allem Verständnis für die berechtigen Interessen des Jugendschutzes – nicht geben, zumal wir davon ausgehen, dass kein Kunde absichtlich gegen solche Regelungen verstoßen wird sondern nur, weil er z.B. von der Änderung keine Kenntnis hat.
  • Werden Sie bei den Vorlagen für Blogs/Homepages/… dem Nutzer die Möglichkeit geben, entsprechende Meta-Tags einzubinden? Soweit möglich und benötigt werden wir dies z.B. bei unseren Systemskripten wie dem vorinstallierten Gästebuch usw. natürlich machen.
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von Sara Veröffentlicht in Interna

Es ist klar, dass Kunden einen Vertrag immer fristgerecht und ordentlich kündigen können. Darüber braucht man auch kein Wort zu verlieren. Umgekehrt sieht es aber schon ganz anders aus. Denn eine – auch fristgerechte und damit zulässige – Kündigung durch den Provider wirft immer Fragen auf und wird zu Recht kritisch betrachtet. Immerhin gibt es genügend Fälle, in denen Unternehmen ihnen nicht genehme oder in die Kalkulation passende Kunden sehr vorschnell kündigen.

Auch wir sind teilweise dazu gezwungen, einen Vertrag von unserer Seite aus zu kündigen. Zu den Hauptgründen dieser – an ein, zwei Händen pro Jahr abzuzählenden – Fälle gehören vor allem laufende Lastprobleme oder erhebliche rechtliche Schwierigkeiten. Aktuell haben wir wieder einen solchen Fall, bei dem unser Kunde einen web-basierten Anonymisierungsdienst betreibt. Dagegen ist nichts einzuwenden und es gibt durchaus legitime Gründe, die für den Betrieb die Nutzung eines solches Angebotes sprechen. Die Kehrseite der Medaille sind jedoch Anwender, die über einen solchen Proxyserver Straftaten begehen oder rechtswidrige Inhalte abrufen. In solchen Fällen landen die Ermittlungsbehörden und Abusebeschwerden nämlich nicht bei unserem – erst einmal anonymen – Kunden, sondern bei uns. Im gewissen Umfang ist das okay und auch Teil unserer Aufgaben, damit umzugehen.

Im aktuellen Fall sprengen Anzahl und Umfang der Beschwerden jedoch inzwischen den erträglichen Rahmen bei Weitem, weshalb wir nach einigen internen Abwägungen und Überlegungen den Vertrag fristgerecht gekündigt haben. Den Kunden haben wir natürlich darüber per E-Mail informiert und auch die Gründe ausführlich dargelegt. Um diese Gründe auch für andere Kunden verständlich zu machen, hier zur Information der Text dieser E-Mail.

(Am Rande: Ein weiteres Problem sind laufende Überlastungen, da der Kunde einen SharedHosting-Tarif nutzt und das Angebot – wie nicht nur die Abuse-Fälle zeigen – regen Zuspruch findet.)

Sehr geehrter Herr …,

wir freuen uns über jeden Kunden, der sich für domainfactory als Hostingprovider entscheidet und uns damit sein Vertrauen schenkt. Umso mehr bedauern wir es, Sie hiermit über die fristgerechte und ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses mit der Kundennummer K… informieren zu müssen.

Leider erlaubt es uns der von Ihnen angebotene Dienst “[...].eu” nicht, das Vertragsverhältnis weiterhin fortzuführen. Die mit dem o.g. Angebot verbundenen administrativen und rechtlichen Aufwendungen haben ein Maß erreicht, welches dem weiteren, wirtschaftlichen Hosting des Angebotes uns der Domain bei uns entgegen steht, zumal die Art Ihres Angebotes eine weitere Zunahme des hohen administrativen und rechtlichen Aufwandes bzw. zumindest dessen Fortbestand erwarten lässt.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, in welchem Rahmen Sie die bei uns bezogenen Leistungen nutzen, sofern dies im Einklang mit unseren AGB, Domainregistrierungsbedingungen und rechtlichen Vorschriften erfolgt. Gleichzeitig bitten wir jedoch um Verständnis, wenn wir nicht das hohe wirtschaftliche Risiko des von Ihnen betriebenen Angebotes für Sie übernehmen können. Insbesondere die Bereiche Abusehandling und eingehende Anfragen von Ermittlungsbehörden verursachen bei uns intern einen ganz erheblichen Aufwand. Diese sind nicht damit verbunden, dass unberechtigte Inanspruchnahmen durch Dritte erfolgen, sondern basieren auf der rechtswidrigen Nutzung Ihres Angebotes durch Dritte. Nachdem Art und Umfang Ihres Angebotes als anonymer Proxyserver – bei allen verständlichen, legitimen und nachvollziehbaren Nutzungszwecken eines webbasierten Proxyservers – eine solche rechtswidrige Nutzung naturgemäß nahelegen und sich auch nicht unterbinden lassen, ist mit dem Betrieb eines anonymen Web-Proxys ein ungewöhnlich hohes Risiko bzw. ein ungewöhnlich hoher administrative Aufwand aufgrund von durch Dritte begangene Rechtsverletzungen verbunden. Dieser hohe Aufwand liegt erheblich über dem üblichen oder zumindest zu erwartenden Aufwand bei dem Betrieb von Domains und Webangeboten über durch uns bereitgestellte Leistungen.

In Folge des nicht nur theoretisch erhöhten sondern auch praktisch bereits massiv hohen Mehraufwandes und unter Berücksichtigung der Gesamtsituation ergibt sich für uns die oben bereits erwähnte Übernahme eines wirtschaftlichen Risikos an Stelle von Ihnen als Betreiber der Webseite, da sich Ermittlungsanfragen und Beschwerdefälle eben nicht direkt an Sie als vorerst “anonymer” Betreiber richten, sondern an uns als Hostingprovider und Serverbetreiber.

Vor diesem Hintergrund hoffen wir, dass sich die Kündigung für Sie als wenn auch bedauerlich aber zumindest nachvollziehbar darstellt.

Ein weiteres Problem sind – dies sei der Vollständigkeit halber erwähnt – die wiederholten Serverüberlastungen, welche durch die nicht der Last entsprechenden Wahl des Tarifes bedingt sind und andere Kunden auf dem SharedHosting-Server beeinträchtigen. Dies jedoch nur am Rande, da auch ein Wechsel auf einen höheren Tarif oder dedizierten Server das o.g. Hauptproblem leider nicht ausräumen würde.

Für die Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute.

Freundliche Grüße

Tobia Sara Marburg

[...]

von Sara Veröffentlicht in Interna

Einen Missbrauch unserer Dienste z.B. in Fällen von Spamversand haben wir auch bei domainFACTORY. Im Rahmen der virtuellen Server von JiffyBox und damit gegenüber Shared-/Managed-Hosting verbundener Einschränkungen (wir können ja nicht in den virtuellen Server “reinschauen”) verschärft sich die Problematik noch einmal.

Hinzu kommt, dass wir durch den kostenfreien 24h-Test sowie die Abrechnung im Nachhinein potentiell anfälliger für die Nutzung der Angebote als Spamschleuder sind. Auch lässt sich auf Servern mit Root-Rechten mehr “Unsinn” anstellen, als im Rahmen von z.B. SharedHosting-Accounts mit begrenzten Serverzugriffsrechten.

Last but not least spielt das Thema gehackter Accounts aufgrund nicht aktualisierter Server oder unsicherer Rootpasswörter eine Rolle. Während wir bei domainFACTORY für die komplette Aktualisierung des Betriebssystems und der Serverdienste etc. zuständig sind, ist bei Rootservern jeder Kunde selbst dafür verantwortlich, sein System auf einem aktuellen Stand zu halten sowie sichere Passwörter zu wählen. Es ist bereits jetzt absehbar, dass hier ein gewisser Prozentsatz an Problemfällen entstehen wird.

Die Anforderungen an unser Abusehandling sind somit insgesamt betrachtet ganz enorm. Möchten wir doch einerseits nicht Kunden voreilig ihren virtuellen Server abschalten oder übereilt auf Beschwerdeführer reagieren und sind gleichzeitig davon abhängig, nicht durch zu schleppende Reaktionen einen Missbrauch unserer Dienste zu unterstützen bzw. alle Kunden durch Blacklisting, Netzwerksperren Dritter, usw. zu benachteiligen.

Es gibt daher einerseits gewisse Einschränkungen im Rahmen der Trialphase, die wir auch klar kommunizieren. Dazu gehört insbesondere die Sperrung von Port 25 (SMTP) [Edit: nur in der Trial-Phase, regulär ist Port 25 ganz normal nutzbar] um den Spamversand durch Testnutzer zu unterbinden. Darüber hinaus haben wir ein abgestuftes System für die verschiedenen Arten der Abusefälle entwickelt, um im “Spannungsverhältnis der verschiedenen auf uns einwirkenden Kräfte” angemessen reagieren zu können.

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von Sara Veröffentlicht in Interna

Firma A ist nicht mehr zahlungsfähig. Noch weiß das aber niemand. Was macht man also? Es wird mal eben eine Firma B errichtet, auf die alle bei uns geführten Domainnamen noch flink übertragen werden. Anschließend werden jede Menge Lastschriften zurückgegeben und offiziell Insolvenz angemeldet, woraufhin das Gericht Firma A mangels Masse löscht.

Ergebnis: Wir haben Forderungen in Höhe von über 500 € gegen einen Vertragspartner, der nicht mehr existiert. Die dahinter stehenden Personen lachen sich vermutlich ins Fäustchen und führen ihre Webseiten einfach unter einer neuen Kundennummer bei uns weiter. Kapitalgesellschaften sind halt schon praktisch.

Es ist klar, dass wir das in diesem konkreten Fall nicht einfach so auf uns beruhen lassen. Denn irgendwo hört der Spaß dann ja auch mal auf. Wer vor der Insolvenz steht und jede Menge Schulden hat tut jedenfalls gut daran, nicht einfach die Firmenwerte (und dazu gehören eben auch Domainnamen und die zugehörigen Inhalte) zu verschieben und dann das Unternehmen den Bach runter gehen zu lassen. Straf- und zivilrechtlich gibt es da mehrere Ansatzpunkte, die wir auch verfolgen werden. Aber vermutlich werden sich die Akteure irgendwie aus der Affäre ziehen.  Zumal es bei den Beteiligten absehbar nicht viel zu holen geben wird, wenn man so die vorhandenen schulnerregisterlichen Eintragungen ansieht.